Trauerfall

Wenn ein Sterbefall eingetreten ist, müssen Sie als erstes einen Arzt (Hausarzt oder Notdienst) verständigen. Nach der Untersuchung und Feststellung des Todes wird ein Totenschein ausgestellt.

Tritt ein Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim auf, wird den Angehörigen dieser Weg abgenommen.

Nun sollten Sie sich mit einem Bestattungshaus Ihrer Wahl in Verbindung setzen. Unabhängig davon, unter welchen Umständen und wo der Sterbefall eintritt – Sie sind in der Wahl Ihres Bestatters absolut frei.

Sie haben nun die Möglichkeit ihren Verstorbenen daheim noch bis zu 36 Std. verweilen zu lassen. Eine zeitnahe Information an den Bestatter ist jedoch ratsam, um dem Bestattungshaus die mögliche Vorbereitungsphase zu gewähren und auf eine Hausaufbahrung eingehen zu können. Fragen Sie uns!

Zur Abwicklung aller Formalitäten unterstützen wir Sie gern. Hierzu werden folgende Unterlagen benötöigt:

 

-       den Personalausweis des Verstorbenen

-       die Geburtsurkunde bei Ledigen, bei Verheirateten die Heiratsurkunde

-       die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten

-       die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bei Geschiedenen

-       die Chipkarte der Krankenversicherung

-       einen Rentenbescheid des Verstorbenen

-       falls Versicheungspolicen vorhanden sind über eine Sterbegeldversicherung u.ä.         

-       falls vorhanden – Graburkunden und Friedhofsunterlagen

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